Die Stiftung Warentest bezeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung als die wichtigste private Versicherung für Berufstätige. Rund 25 Prozent aller Erwerbstätigen, unabhängig ob Angestellte oder Selbstständige, scheiden vor dem Erreichen der Altersgrenze gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus. Noch vor Erkrankungen des Bewegungsapparates sind vor allem psychische Erkrankungen die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
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Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung, die eine vereinbarte Leistung erbringt, wenn die versicherte Person länger als sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig war. Sie leistet auch, wenn bereits vor Ablauf eine andauernde Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung grenzt sich deutlich zur Erwerbsunfähigkeit ab. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass die versicherte Person ihren Beruf oder einen von der finanziellen Seite oder vom sozialen Stellenwert her ähnlichen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Erwerbsunfähigkeit, oder seitens der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente, setzt voraus, dass keinerlei Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Klassisches Beispiel dafür ist der Chirurg, der nicht mehr operieren kann. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält er eine Rentenzahlung.
Quelle: www.gdv.de
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sieht vor, dass er beispielsweise noch als Pförtner oder Brötchenverkäufer arbeiten könnte. Dies ist auch der Fall, wenn nirgendswo ein Pförtner oder Brötchenverkäufer gesucht wird. In diesem Fall gilt Arbeitslosigkeit, die Konsequenz ist am Ende der Bezug von Harz IV. Dieser Sachverhalt zeigt, weshalb die Stiftung Warentest dieser Police den hohen Stellenwert zukommen lässt. Unser Portal bietet die Möglichkeit, sich über die Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren und den Abschluss beim Anbieter vorzunehmen.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht eine Berufsunfähigkeitsabsicherung nur noch für die Jahrgänge mit Geburtsdatum vor 1961 vor. Für alle später Geborenen greift nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Diese teilt sich in zwei Stufen:
- Voller Rentenanspruch besteht nur, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann.
- Er erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er eine beliebige Tätigkeit zwischen drei und weniger als sechs Stunden am Tag ausüben kann.
Vor dem Hintergrund der sehr schwachen staatlichen Absicherung im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird deutlich, weshalb dieser Absicherung eine so große Bedeutung zu kommt.
Die Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung
Erfreulicherweise ist der Begriff der „abstrakten Verweisung” fast vollständig aus den Versicherungsbedingungen verschwunden. Dieser besagte, dass der Versicherer die Möglichkeit hatte, die versicherte Person in einen anderen Beruf zu verweisen, ohne, dass der soziale Stellenwert Berücksichtigung fand. Lediglich Billigtarife verzichten nach wie vor nicht auf diese Klausel.
Abhängig vom Versicherer stehen unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten an. Klassisch sind Beitragszahlungsdauer, die Versicherungsdauer und die Vertragslaufzeit, in der Regel bis zum 65. Lebensjahr, identisch. Die Alternativen können beispielsweise sein, dass die Beitragszahlungsdauer und die Versicherungsdauer nur bis zum 55. Lebensjahr vereinbart werden, der Rentenbezug jedoch bis zum 65. Lebensjahr, dem Übergang in die Altersrente, vereinbart ist.
Hinsichtlich Beitrag und Leistung können die Versicherungsnehmer auch zwischen unterschiedlichen Optionen wählen. Eine Variante wäre, dass sowohl der Beitrag als auch die Leistung über die gesamte Dauer der Beitragszahlung und des möglichen Rentenbezugs gleich bleiben.
Die dritte Variante ist die Dynamisierung des Vertrages um einen jährlich gleich bleibenden Prozentsatz. Damit steigen sowohl der Beitrag als auch die versicherte Rente an.
Die vierte Möglichkeit ist, bei gleichem Beitrag eine jährlich steigende Rente zu vereinbaren.
Bei der Rentenleistung muss aber berücksichtigt werden, dass die jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht höher ausfallen darf, als das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Versicherungsnehmer können die Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung und fondsgebundenen Verträgen wählen.
Abgrenzung zur Dread Desease Versicherung
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich bei Feststellung einer Berufsunfähigkeit leistet, ist die Dread Desease Versicherung auf einige Krankheiten beschränkt. Dazu zählen beispielsweise
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall,
um nur drei Merkmale zu benennen. Insgesamt umfasst der Leistungskatalog mehr als zehn versicherte Krankheiten.
Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente
Wie alle Rentenzahlungen, unterliegt auch die Berufsunfähigkeitsrente der Besteuerung nach der Ertragsanteilsregelung. Da es sich um keine lebenslange Rente handelt, ergibt sich der Ertragsanteil aus der Laufzeit der Rentenzahlung:
Laufzeit der Rentenzahlung Ertragsanteil in Prozent
5 Jahre | 5% |
---|---|
10 Jahre | 12% |
15 Jahre | 16% |
20 Jahre | 21% |
25 Jahre | 26% |
30 Jahre | 30% |
Beträgt die jährliche Rente 3.600 Euro und die Restlaufzeit 30 Jahre, müssen 1.080 Euro, 30 %, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
- Sie leistet, wenn eine andauernde Unfähigkeit festgestellt wird, den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben zu können.
- Dabei wird nicht auf andere Berufe verwiesen, die schlechter dotiert sind oder ein geringeres Ansehen genießen.
- Leistungsanspruch besteht sechs Monate nach Feststellung der Erkrankung.
- Die Leistungsdauer ist maximal auf das Renteneintrittsalter begrenzt.
- Der Gesetzgeber sieht nur noch eine Erwerbsminderung vor, die eine Berufstätigkeit auch in schlechter bezahlten Berufen vorsieht.
- Unterschiedliche Vertragsausgestaltungen sind möglich.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt im Gegensatz zur Dread Desease Versicherung keine vorgegebenen Krankheitsbilder.