Parallel zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bietet die private Versicherungswirtschaft eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Diese unterscheidet sich allerdings von der staatlichen Absicherung.
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Diese sieht vor, dass eine versicherte Person Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in zwei Stufen hat:
- Sie kann maximal bis zu drei Stunden am Tag arbeiten, bedeutet den vollen Anspruch.
- Bei einer Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden besteht Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Der Rententräger nimmt dabei keine Rücksicht auf den bisherigen Beruf oder die Ausbildung. Kann der Versicherte als Pförtner arbeiten, muss er das tun. Gibt es keine offenen Stellen, greift die Einstufung als Arbeitsloser mit vorprogrammiertem Harz IV-Bezug.
Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsrente gehen die Interpretationen der Versicherer allerdings auseinander. Einige Gesellschaften bezeichnen so eine Unfallversicherung, die bei 100 Prozent Invalidität leistet. Andere Gesellschaften bieten Versicherungsschutz auch bei organischer Erkrankung. In beiden Fällen muss jedoch eine vollständige Erwerbsunfähigkeit bestehen, ungleich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Die Zahl derer, die erwerbsunfähig werden, sollte nicht unterschätzt werden, wie die folgende Grafik belegt:
Die durchschnittliche staatliche Erwerbsminderungsrente betrug im Jahr 2010 im Monat 640 Euro gegenüber noch 686 Euro im Jahr 2005. Diese Zahlen verdeutlichen, weshalb eine private Absicherung notwendig ist, halten wir uns vor Augen, dass die Regelbedarfsstufe I für Grundsicherung monatlich 404 Euro für einen alleine stehenden Erwachsenen beträgt, ohne Miete.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsrente
Die Erwerbsminderungsrente leistet grundsätzlich nur, wenn die versicherte Person zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeitsrente dagegen leistet, wenn die versicherte Person in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr tätig werden kann, sich aber auch kein Beruf mit vergleichbarem Einkommen und sozialem Status findet. Dies verbietet nicht, dass die versicherte Person trotz Rentenbezugs doch noch arbeiten gehen darf.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist vor diesem Hintergrund eine Großschadenpolice, die der Ergänzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dient. Leistungsanspruch besteht, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate erwerbsunfähig war. Die Versicherer leisten jedoch nicht ab Feststellung der unwiderruflichen Erwerbsunfähigkeit, sondern mit Eintreten des Versicherungsfalls, also auch rückwirkend.
Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente sollte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rentenleistung 75 Prozent des letzten Einkommens betragen. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsrente können auch Schüler und Studenten eine Erwerbsunfähigkeitsrente abschließen und dann zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. Der Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsrente ist übrigens direkt über unser Portal möglich.
Die Besteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente
Ein Rentenbezug unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht, auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Allerdings werden Renten nicht in voller Höhe mit dem persönlichen Satz versteuert. Es gilt die Besteuerung nach dem Ertragsanteilmodell. Dies sieht vor, dass nur ein bestimmter Anteil der Rente, der Ertragsanteil, mit dem persönlichen Steuersatz belegt wird. Da es sich bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente um eine Leistung mit begrenzter Dauer handelt, orientiert sich die Höhe des Ertragsanteils an der Laufzeit:
Laufzeit der Rentenzahlung | Ertragsanteil in Prozent |
---|---|
10 Jahre | 12% |
15 Jahre | 16% |
20 Jahre | 21% |
25 Jahre | 26% |
30 Jahre | 30% |
Beträgt die jährliche Rente für eine Laufzeit von 30 Jahren 6.000 Euro, so muss der Begünstigte lediglich 1.800 Euro, 30 Prozent, versteuern.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente auf einen Blick
- Die Erwerbsunfähigkeitsrente leistet bei völligem Verlust der Arbeitsfähigkeit.
- Nicht alle Versicherer schließen auch organische Erkrankungen ein und stellen nur auf Invalidität durch Unfall ab.
- Die Besteuerung bei Rentenbezug basiert auf der Ertragsanteilregelung.
- Bereits Schüler und Studenten können diesen Versicherungsschutz abschließen.
- Die Wandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterter Leistung ist jederzeit möglich.