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Haftpflichtversicherung

01. 08 2018 by webgo-admin

Der Paragraf 823 BGB besagt, „_(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”

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Haftpflichtversicherung

Kaum eine Person steht morgens mit der Absicht auf, einen anderen zu schädigen. Schäden resultieren aus Unachtsamkeit oder der Fehleinschätzung einer Situation. Ein heruntergeworfenes Glas gilt als Bagatellschaden, den niemand der Versicherung meldet. Anders verhält es sich, wenn ein Mieter oder Hauseigentümer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt, ein Passant ausrutscht und sich schwer verletzt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stiftung Warentest jedem, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die nachfolgende Grafik belegt jedoch, dass rund 15 Prozent der deutschen Haushalte nach wie vor auf diese elementare Absicherung verzichten.

Immer wieder kommen in der Politik Überlegungen auf, eine private Haftpflichtversicherung zu einer Pflichtversicherung im Sinne des Opferschutzes zu machen. Auch gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz genügen nicht, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt.

Die Haftpflichtversicherung unterscheidet hinsichtlich der Schäden zwischen

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Während Personen- und Sachschäden recht klar definiert sind, stellt sich immer wieder die Frage, was Vermögensschaden bedeutet. Darunter fallen Schäden, welche dem Geschädigten einen direkten finanziellen Nachteil bringen. Zündet der Schädiger aus Versehen das Sparbuch des Geschädigten an, wäre dies ein solcher Nachteil.

Haftpflichtversicherungen gibt es für die unterschiedlichen Lebensbereiche:

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenhaftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber sieht in zwei Bereichen eine Pflicht zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung voraus:

  • Für den Gebrauch eines motorgetriebenen Fahrzeugs
  • Für die Ausübung bestimmter Berufe

Die private Haftpflichtversicherung

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung gilt die private Haftpflichtversicherung als am weitesten verbreitete Police. Dies ergibt sich zwangsläufig aus dem Umstand, dass es mehr Privathaushalte gibt als Unternehmen.

Die Stiftung Warentest stuft die private Haftpflichtversicherung als wichtigste Police für einen Privathaushalt ein. Wer den Paragraf 823 BGB richtig interpretiert, erkennt, dass den Schadensersatzleistungen nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Erleidet ein Dritter eine Schädigung, welche einen Krankenhausaufenthalt, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall eine lebenslange finanzielle Unterstützung durch den Schädiger nach sich zieht, steht ein siebenstelliger Betrag im Raum. Die Sozialversicherungsträger nehmen ebenfalls auf den Schädiger Regress. Unser Haftpflichtversicherung Vergleich zeigt, dass die Deckungssummen entsprechend hoch ausfallen. Zehn Millionen Euro oder mehr sind absolut empfehlenswert.

Private Haftpflichtversicherung mit zahlreichen Einschlüssen

Die Versicherungsgesellschaften bieten Haftpflichtversicherungen in der Regel mit unterschiedlichem Deckungsumfang an. Die Basisabsicherung sieht keine weiteren Einschlüsse vor, die Komfort- und Premiumdeckungen sind, je nach Versicherer, entsprechend umfangreicher ausgestattet.

Bei einem dieser Zusatzeinschlüsse handelt es sich beispielsweise um die Haftpflichtversicherung für fremd vermietete Wohnungen. In den meisten Fällen sind bis zu zwei vermietete Wohneinheiten ohne Aufpreis mitversichert.

Für Einfamilienhausbesitzer kann es eine entscheidende Frage sein, bis zu welchem Volumen ein oberirdischer Öltank in den Vertrag eingeschlossen ist. Kommt es durch den Tank zu einer Kontaminierung des Erdreichs, entstehen durchaus Kosten in sechsstelliger Höhe für die Dekontaminierung. Die versicherten Volumina unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Standard sind Größenordnungen zwischen 3.000 Litern und 5.000 Litern.

Eine Tätigkeit als Tagesmutter ist heute nichts Ungewöhnliches. Unabhängig davon, ob diese Aufgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, besteht das Risiko, dass dem Kind während der Dauer der Obhut etwas zustößt, oder es selbst einen Dritten schädigt. Bei einigen Versicherern ist diese Tätigkeit kostenfrei mitversichert, allerdings mit einer Obergrenze bezüglich der betreuten Kinder. Andere Anbieter bieten den Versicherungsschutz als kostenpflichtigen Einschluss in die Police mit an.

Beitrag abhängig vom Familienstand

Die Zeiten, in denen der Beitrag für die Haftpflichtversicherung für alle Versicherungsnehmer identisch war, sind lange vorbei. Für den Grundbeitrag unterscheidet die Versicherungswirtschaft in

  • Singles
  • Singles mit Kind
  • Familien
  • Senioren

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Single einen Schaden verursacht, ist relativ geringer, als bei einer Familie mit fünf Personen. Senioren, so hat die Vergangenheit gezeigt, sind ebenfalls weniger „schadenanfällig”.

Bezüglich Kindern, aber auch bei dementen Personen, sieht der Gesetzgeber vor, dass keine Leistungspflicht besteht, wenn eine deliktunfähige Person den Schaden verursacht. Dabei wurde der Personenkreis erst kürzlich von deliktunfähigen Kindern auf demenzkranke Personen ausgedehnt.

Was bedeutet der Ausschluss der Leistungspflicht in diesem Fall? Eltern gehen mit ihrem drei Jahre alten Kind vor die Tür. Der Nachwuchs hebt einen Stein auf, und zieht diesen am Auto des Nachbarn entlang. Laut Gesetz besteht für die Eltern keine Schadensersatzleistungspflicht. Auf diese können sie sich zwar berufen, das nachbarschaftliche Verhältnis dürfte jedoch für immer gestört sein.

Dieser Sachverhalt lässt sich bei der Privathaftpflichtversicherung ausklammern, wenn der Antragsteller den Einschluss „Schäden durch deliktunfähige Personen” wählt. In diesem Fall leistet der Versicherer auch, wenn dies laut Gesetz entfallen könnte.

Die Forderungsausfalldeckung

Angenommen, der Versicherungsnehmer wird selbst geschädigt. Der Schadensverursacher verfügt aber weder über eine Haftpflichtversicherung noch über die finanziellen Mittel, den Schaden zu begleichen. Die Forderungsausfalldeckung der Police des Geschädigten stellt den Verursacher so, als ob er selbst bei der Versicherung eine Haftpflichtpolice besäße. Der Versicherungsnehmer tritt seine Forderung an die Gesellschaft ab, diese reguliert den Schaden und nimmt dann beim Verursacher Regress. Die Forderungsausfalldeckung greift jedoch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe und setzt einen gerichtlichen Titel gegen den Verursacher voraus. Die Schadenshöhe variiert von Anbieter zu Anbieter.

Wie verhält es sich mit Haustieren?

Bei Haustieren unterscheiden die Versicherungsgesellschaften bei der privaten Haftpflichtversicherung zwischen Kleintieren und Hunden. Während für Hunde eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung notwendig ist, fallen Schäden, welche durch Katzen oder Meerschweinchen entstehen, unter den Schutz der Privatpolice. Was sich auf den ersten Blick amüsant anhört, kann durchaus einen ernsten Hintergrund besitzen. Zerkratzt die Katze die Zimmertür, möchte der Vermieter eventuell einen Ersatz. Zerbeißt ein freilaufendes Meerschweinchen eine festverlegte Elektroleitung, muss unter Umständen ein Elektroinstallateur kommen, um die Reparatur vorzunehmen.

Schäden an vermieteten Sachen

Damit die von der Katze zerkratzte Zimmertür auch ersetzt wird, ist es notwendig, dass die Haftpflichtversicherung auch Schäden an gemieteten Sachen übernimmt. Dazu zählt beispielsweise die Mietwohnung oder Ferienwohnung, aber auch die im Baumarkt gegen Entgelt geliehene Stichsäge. Neben gemieteten Gegenständen sollte die Police auch Schäden an unentgeltlich zum Gebrauch überlassenen Sachen absichern.

Gefälligkeitsschäden

Relativ neu in der Absicherung sind Gefälligkeitsschäden. Alte Verträge schlossen eine Schadensersatzleistung aus, wenn der Versicherungsnehmer dem Geschädigten behilflich war, und daraus ein Schaden resultierte. Der Geschädigte handelte auf eigenes Risiko. Neue Policen sehen jetzt einen Schadensersatz auch bei Gefälligkeitsschäden vor.

Der Begriff der „groben Fahrlässigkeit”

Bis zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 verweigerten die Versicherer die Leistung, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dieser Passus wurde dahin gehend abgeändert, dass bei grober Fahrlässigkeit zumindest in Abhängigkeit der Fahrlässigkeit eine anteilige Leistung erfolgt.

Der Haftpflichtversicherung Test

Die Anzahl der Anbieter, aber auch die Menge an unterschiedlichen Tarifen, ist für den Laien kaum zu überschauen. Um die einzelnen Tarife hinsichtlich Einschlüsse und Prämien direkt miteinander zu vergleichen, ist ein Haftpflichtversicherung Vergleich unumgänglich. Der Haftpflichtversicherung Vergleich bietet aber noch mehr. Der Vertrag kann direkt von diesem Portal heraus abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist dabei eine Laufzeit von einem Jahr. Diese bietet die notwendige Flexibilität, wenn es zu Änderungen im Tarifwerk bei anderen Versicherern kommt. Ein zeitnaher Wechsel mit besseren Bedingungen oder günstigeren Prämien ist dann möglich.

Die Haftpflichtversicherung auf einen Blick

  • Die Haftpflichtversicherung kann existenzielle Bedrohungen abwenden.
  • Der Beitrag richtet sich nach den familiären Verhältnissen.
  • Neben der Grunddeckung ist der Einschluss verschiedener Zusatzrisiken möglich.
  • Policen nach 2008 bieten grundsätzlich umfassenderen Versicherungsschutz.

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