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Hausratversicherung

31. 07 2018 by webgo-admin

Der Hausrat eines Menschen spiegelt häufig sein Leben wider. Von der ersten eigenen Wohnung bis zur Zugehörigkeit zu den „Best Agers” wandelt sich die Einrichtung, aber auch der Inhalt der Schränke unterläuft einer Veränderung.

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Fakt ist, dass der Hausrat das ist, was sich ein Mensch mit seinem Einkommen erarbeitet hat. Neben dem teuren Fernseher oder dem Sofa zählen auch die Socken im Kleiderschrank oder die Butter im Kühlschrank dazu. Kein Wunder also, dass sich Hausratversicherungen in den meisten deutschen Haushalten finden. Laut Statista verfügen im Jahr 2016 rund 51 Millionen Personen über eine Hausratversicherung oder leben in einem Haushalt, der einen solchen Vertrag besitzt.

Wann leistet die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt alle Schäden an den beweglichen Gütern eines Haushaltes, die durch

  • Feuer, Brand, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Elementarschäden als beitragspflichtiger Einschluss

entstanden sind. Einige Versicherer bieten seit geraumer Zeit auch über Feuer hinausgehend den Versicherungsschutz bei Sengschäden an. Es muss nicht immer ein offenes Feuer sein, welches den Teppichboden ruiniert, heruntergefallene Zigarettenglut kann ebenfalls die Ursache sein. Die Versicherer unterscheiden bei Hausratpolicen in den meisten Fällen zwischen drei Tarifvarianten. Ein Hausratversicherung Vergleich zeigt, gliedern sich diese in einen Basistarif, einen Standardtarif und einen Premiumtarif. Gerade die Absicherung gegen Sengschäden findet sich allerdings kaum bei den Basistarifen.

Überspannungsschäden, die durch Gewitter entstehen, unterliegen ebenfalls der Regulierung. Sturmschäden sind erst dann ein Fall für die Versicherung, wenn mindestens Windstärke acht herrschte. In diesem Fall werden allerdings auch Schäden durch Hagel oder eingetretenes Regenwasser erstattet.

Unter Leitungswasserschäden verstehen die Versicherer den „bedingungswidrigen Austritt” von Leitungswasser. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Schlauch der Spülmaschine vom Anschluss löst. Die Hausratversicherung greift nicht bei einem Wasserrohrbruch! Dieser Schaden fällt unter die Wohngebäudeversicherung.

In Bezug auf Diebstähle grenzen die Versicherer den Einbruch oder Raub ganz klar gegen klassischen Diebstahl ab. Es besteht nur ein Leistungsanspruch, wenn sich der Täter gewaltsam Zugang zu den Räumen verschafft hat. Erfolgte der Zutritt durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Regulierung. Gleiches gilt für Diebstahl auf der Straße. Auch hier muss Raub, also Gewalt oder Androhung von Gewalt vorliegen.

Elementarschäden stellen keinen Standardeinschluss in die Police dar, sondern müssen gesondert versichert werden. Zu Elementarschäden zählen

  • Hochwasser, auch überlaufendes Grundwasser
  • Lawinen
  • Schlammlawinen
  • Schnee
  • Erdbeben

Es ist offensichtlich, dass Elementarschäden nicht überall zwingend abgesichert werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, dass viele Haushalte, die gefährdet sind, dies noch nicht realisiert haben. Die schweren Überschwemmungen der letzten Jahre sollten in diesem Zusammenhang zum Nachdenken anregen.

Die variablen Einschlüsse in der Hausratversicherung

Die versicherten Sachen in der Hausratversicherung umfassen auch Fahrräder und Wertsachen. Beide sind von vorneherein mit einer prozentual von der Versicherungssumme abhängigen Betrag versichert. Angenommen, die Grunddeckung sieht für Wertsachen eine Standarddeckung von fünf Prozent vor, die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro, so sind diese bis zu einem Betrag von 2.500 Euro versichert. Was zählt aber alles zu „Wertsachen”?

  • Sparbücher
  • Bargeld (maximal versicherte Summe variiert von Versicherer zu Versicherer)
  • Wertpapier
  • Teppiche
  • Gobelins
  • Schmuck
  • Edelmetallbarren und Edelmetallmünzen
  • Gemälde
  • Kunstgegenstände

Anhand der Liste lässt sich leicht nachvollziehen, dass eine Absicherung in Höhe von fünf Prozent unter Umständen nicht ausreichend ist. In diesem Fall kann die Höhe der Versicherung gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 20 Prozent, in unserem Beispiel dann bis auf 10.000 Euro, erhöht werden. Ist dies immer noch nicht ausreichend, müsste die Versicherungssumme nach oben korrigiert werden. Die Höhe der Anpassung fällt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.

Das gleiche Prinzip gilt für Fahrräder. Es ist ebenfalls eine Grunddeckung vorgesehen, die bei Bedarf nach oben korrigiert werden kann. Wichtig ist, wie der Deckungsumfang der Hausratversicherung bei Fahrrädern ausfällt. Einige Tarife bieten nur Versicherungsschutz in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, wenn das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum verwahrt wurde. Andere Gesellschaften erstatten auch bei Diebstahl auf der Straße.

Wie ermittelt sich die Versicherungssumme?

Für die Berechnung stehen zwei Alternativen zur Verfügung.

Quadratmeterpauschale

Bei der Quadratmeterberechnung legt der Versicherer einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter zugrunde, beispielsweise 700 Euro. Dieser Betrag ist jedoch nicht für alle Versicherer einheitlich, sondern hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Hat die Wohnung eine Größe von 70 Quadratmetern, beträgt die Versicherungssumme in diesem Fall 49.000 Euro.

Der Vorteil der Quadratmeterregelung in der Hausratversicherung liegt darin, dass der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht ausspricht.

Manuelle Ermittlung des Hausrats

Alternativ zur Quadratmeterpauschale kann der Versicherungsnehmer den Wert seines Hausrates auch manuell ermitteln. Der Nachteil liegt darin, dass er bei jeder Neuanschaffung die Versicherungssumme anpassen müsste. Dieses Vorgehen kann nur sinnvoll sein, wenn eine Wohnung mit 200 Quadratmetern extrem spartanisch eingerichtet ist.

Was bedeutet die Unterversicherung?

Angenommen, ein Versicherungsnehmer besitzt einen Hausrat im Wert von 80.000 Euro, versichert aber nur 50.000 Euro. Im Schadensfall mit einer Höhe von 20.000 Euro bekäme er dann nicht 20.000 Euro ersetzt, sondern nur die Relation von 50.000 zu 80.000. Dies bedeutet eine Leistung in Höhe von 62,5 Prozent aus 20.000 Euro.

Wie kommt die Prämie zustande?

Abgesehen von der Quadratmeterzahl oder dem Wert des Hausrats spielen noch weitere Komponenten bei der Prämienfeststellung eine Rolle. Die Versicherer haben Deutschland in fünf Kategorien unterteilt. Diese berücksichtigen beispielsweise die Einbruchshäufigkeit in einer Region, die Anzahl der Sturmschäden in der Vergangenheit oder die Anzahl der Wohnungsbrände. Anhand dieser Faktoren wird die Quadratmeterpauschale festgesetzt.

Die Außenversicherung

Unter Außenversicherung versteht man, dass auch die Teile des Hausrats versichert sind, die beispielsweise auf eine Reise mitgenommen werden. So besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Ferienwohnung aufgebrochen und ausgeraubt wurde. Wohnen volljährige Kinder aus Gründen der Ausbildung nicht mehr zu Hause, ist deren Hausrat zumindest für einen bestimmten Zeitraum, in der auswärtigen Wohnung durch die Police der Eltern versichert. Die Dauer der Außenversicherung hängt generell vom jeweiligen Versicherer ab. Nähere Informationen dazu gibt unser Hausratversicherung Test.

Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung

Gerade Eigenheimbesitzer gehen häufig irrtümlich davon aus, dass sie auf eine Hausratversicherung verzichten können, da sie ja über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Die Absicherungen sind bis auf Einbruchdiebstahl ja auch identisch. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt nur Schäden am Gebäude und an damit fest verbunden Dingen, nicht an beweglichen Sachen. Fällt ein Schrank einem Feuer zum Opfer, hängt der Versicherungsschutz davon ab, ob es sich um einen Einbauschrank oder einen frei stehenden Schrank handelte. Diese beiden Policen ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich.

Wir bieten die Möglichkeit, die richtige Hausratversicherung hier online abzuschließen.

Die Hausratversicherung auf einen Blick

  • Ersatz für alle beschädigten beweglichen Dinge in der Wohnung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Blitz.
  • Einfache Prämienermittlung durch Quadratmeterpauschale
  • Fahrräder und Wertsachen können individuell versichert werden.
  • Einschluss der Elementarschadenversicherung in einigen Regionen Deutschlands empfehlenswert.
  • Mitgeführter Hausrat, beispielsweise Uhren oder Kleidung, ist auch auf Reisen versichert.
  • Kein Ersatz für Wohngebäudeversicherung

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