„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”
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Hundehaftpflichtversicherung
So steht es im Paragraf 823, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies trifft nicht nur auf Menschen selbst, sondern auch auf deren Hunde zu.
Darüber hinaus gilt auch Paragraf 833 BGB: „_Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.”
Die berufliche Einschränkung hat als Hintergrund, dass in diesem Fall die Betriebshaftpflichtversicherung greift.
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hier die Übersicht, welche Regel in welchem Bundesland gilt:
Bundesland | Vorschrift | Generelle Pflicht |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Bayern | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Berlin | Seit dem 01.01.2011 besteht eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde. Weiterhin muss jeder Hund gechipt sein und im öffentlichen Nahverkehr besteht eine Maulkorbpflicht. | Ja |
Brandenburg | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Bremen | Es besteht keine Pflicht | Nein |
Hamburg | Seit 01.01.2007 besteht eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter für ihre Hunde | Ja |
Hessen | Keine Pflicht – der Landtag berät aber derzeit über eine Einführung | Nein |
Mecklenburg-Vorpommern | Es besteht keine Pflicht | Nein |
Niedersachsen | Mit Wirkung vom 01. Juli 2011 wurde eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für ALLE Hunde eingeführt | Ja |
Nordrhein-Westfalen | Hunde mit einem Gewicht über 20 kg oder einer Größe über 40 cm und Kampfhunde müssen versichert sein | Nein |
Rheinland-Pfalz | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Saarland | Es besteht keine Pflicht | Nein |
Sachsen | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Sachsen-Anhalt | Es besteht eine Versicherungspflicht für Welpen bzw. für neu erworbene Hunde | Ja |
Schleswig-Holstein | Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. – je nach Gemeinde | Nein |
Thüringen | Seit 01.09.2011 müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen | Ja |
Neben der Länderhoheit können auch die einzelnen Gemeinden Verfügungen erlassen.
Warum eine Hundehaftpflicht, wenn keine gesetzliche Pflicht besteht?
Einer der beliebtesten Sätze von Hundehaltern lautet „Der macht nichts… Och, das hat er ja noch nie gemacht.” Die Rede ist dabei nicht davon, dass der Vierbeiner gleich jemanden beißt. Die Szenarien, die zu einer Haftung führen können, sind wesentlich undramatischer. Er springt mit Schlammpfoten an einem Passanten hoch und verschmutzt dessen Bekleidung so, dass sie in die Reinigung muss.
Hunde buddeln gerne. Zerlegt das Tier ein Blumenbeet, ist der Halter ebenfalls zu Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch, wenn der Hund sein Geschäft auf dem Perserteppich des Nachbarn erledigt. Die Liste der schadensersatzpflichtigen Fälle ließe sich endlos fortsetzen.
Der schlimmste Fall wäre allerdings, wenn ein Mensch durch den Hund zu Schaden käme. Aus diesem Fall empfiehlt sich, dass die Hundehaftpflichtversicherung eine möglichst hohe Versicherungssumme aufweist.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Hund beißt einem Passanten in die Hand. Vor dem Hintergrund, dass ein Bullterrier bis zu zwei Tonnen auf die Kiefer bringt, ist nicht auszuschließen, dass auch eine andere Rasse die Handknochen zertrümmern kann. Die Folge ist unter Umständen ein Krankenhaus mit anschließender Rehabehandlung um die Hand wieder funktionsfähig zu bekommen.
Gelingt dies nicht und der Geschädigte kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, kommen auf den Hundehalter neben dem Schmerzensgeld auch noch mögliche Rentenzahlungen zu. Die Krankenkasse und der Rehaträger nehmen im Übrigen auch Regress auf den Hundehalter.
Schnell summieren sich in diesem Fall Summen im sechsstelligen Bereich. Ein anderes Szenario ist der Hund, der auf die Straße läuft, einen Autofahrer zum Ausweichen zwingt, an dessen Ende sich ein Unfall ereignet.
All dies zeigt, dass der Hundehalter an der Versicherungssumme nicht knausern sollte. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über eine Hundehalterversicherung zu informieren und die Police direkt hier online abzuschließen.
Weitere Einschlüsse der Hundehalterversicherung
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollte auch Schäden an gemieteten Sachen ersetzen. Dazu zählt beispielsweise die Sockelleiste oder die Türen in der Mietwohnung. Es kommt immer wieder einmal vor, dass das Tier aus Langeweile oder Spieltrieb an der Leiste kaut oder die Tür zerkratzt, weil es unbedingt hinaus will.
Dies schließt im Übrigen auch den Aufenthalt in Hotels oder Ferienwohnungen mit ein. Wer mit seinem Hund länger auf Reisen gehen möchte, muss die Hundehalterhaftpflicht gut vergleichen. Die Versicherer bieten keine einheitliche Auslandsdeckung an. Einige beschränken diese sogar nur auf Europa. Wer, wie seinerzeit John Steinbeck mit seinem Pudel Charly im Wohnmobil durch die USA reisen möchte, hat eine etwas engere Auswahl.
Ein Punkt, über den die Halter von Rüden selten nachdenken, ist der sogenannte ungewollte Deckakt. Auch dieser kann zu einem finanziellen Schaden des Halters der Hündin führen. Wenn diese beispielsweise ein Zuchthund, möglichst mit Auszeichnung ist, bedeutet ein ungewollter Deckakt in aller Regel einen finanziellen Verlust für den Züchter. Ein Bernhadiner-Chihuahua-Mix ist nur schwer vermittelbar.
Fast alle Versicherer verzichten darauf, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Hund an der Leine läuft oder sich im Haus oder auf dem Grundstück befindet. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz, wenn sich das Tier in der Obhut eines Dritten befindet.
Die Hundehaftpflichtversicherung in der Übersicht
- Hundehalter haften für Schäden, die ihr Hund verursacht.
- Die Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern generell vorgeschrieben, erstreckt sich in anderen nur auf bestimmte Rassen.
- Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch angesetzt sein.
- Der Einschluss für Schäden an gemieteten Sachen ist sinnvoll.
- Je nach Versicherer fällt die Dauer der Auslandsdeckung zeitlich und regional begrenzt aus.
- Die finanziellen Folgen eines ungewollten Deckaktes stellen ein unterschätztes Risiko dar.
- Die Versicherer verzichten in der Regel auf einen Leinenzwang als Voraussetzung für eine Schadensersatzleistung.