Jeder Autobesitzer weiß es, bei der KFZ-Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Ohne den Nachweis des Versicherungsschutzes mittels elektronischer Versicherungsbestätigung ist die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich.
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Die KFZ Versicherung
Und ohne Zulassung darf ein versicherungspflichtiges Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies bezieht sich im Übrigen auch darauf, dass ein nicht-zugelassenes Auto auch nicht auf öffentlichem Boden stehen darf. Der Grund liegt in der passiven Gefährdung, die von ihm ausgeht.
Große Bandbreite im Angebot
Die Zahl der Versicherungsanbieter ist für den Laien nicht mehr zu überblicken. Um so wichtiger ist es daher, einen KFZ Versicherung Vergleich zu nutzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher wirklich den individuell günstigsten Vertrag wählen. Die großen Unterschiede finden sich allerdings weniger in der Haftpflichtversicherung, sondern vielmehr in der Fahrzeugversicherung.
Die Versicherer bieten inzwischen keine standardisierten Lösungen mehr an, sondern unterscheiden in der Regel zwischen drei Tarifmodellen. Diese unterscheiden sich in den Leistungen und folglich auch in den Beiträgen. Die Bezeichnungen lauten für den Basistarif beispielsweise „Classic”, für die mittlere Angebotsvariante „Komfort” und für die umfassendste Lösung „Premium”. Bei einem KFZ Versicherung Vergleich müssen die Verbraucher daher darauf achten, dass sie nicht den Basistarif einer Gesellschaft mit dem Premiumtarif eines anderen Anbieters vergleichen und nur den Preisunterschied sehen.
Worauf kommt es in der Autoversicherung an?
Wichtig in der Haftpflichtversicherung ist eine möglichst hohe Deckungssumme. Ein Betrag von 100 Million Euro ist keineswegs eine illusorische Absicherung. Bei Personenschäden ist die Zahlung jedoch pro Person und Schadensfall maximiert. Abhängig vom jeweiligen Versicherer beträgt die Höchstleistung zwischen 8 Millionen und 15 Millionen Euro. Dazu ein Beispiel: Ein Fahrer verursacht mit einem mit drei weiteren Personen besetzten Fahrzeug einen Unfall mit einem ebenfalls mit vier Personen besetzten Auto. Für die Schäden, welche die sieben anderen Beteiligten erlitten haben, ist er im Regress. Dies bedeutet, dass
- Krankenkassen für die medizinische Behandlung
- Sozialversicherungsträger für Reha-Maßnahmen
- Die Geschädigten selbst für Schmerzensgelder und eventuelle Rentenzahlungen
Forderungen stellen. Es ist also nachvollziehbar, dass die Deckungssumme nicht hoch genug angesetzt werden kann.
Neben der reinen Haftpflichtdeckung stellt die Mallorca-Police einen weiteren Baustein in der KFZ-Haftpflichtversicherung dar. Diese greift bei Leihwagen im Ausland. Nicht überall sind die Versicherungssummen so hoch, dass sie im Schadensfall tatsächlich alle Ansprüche des Unfallopfers befriedigen können. Die Mallorca-Police übernimmt die verbleibenden Kosten bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Höchstsätze.
Die Fahrzeugversicherung
Die Fahrzeugversicherung unterscheidet zwischen der Teilkasko und der Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Schäden, die durch
- Tierschäden
- Blitz- und Hagelschäden
- Glasschäden
- Feuer
entstanden sind. Gerade das Thema „Tierschäden” nimmt hier einen breiten Raum ein. Alte Verträge und Basisabsicherungen sehen nur die Begleichung von Schäden durch Haarwild vor. Neuere Policen und Premiumdeckungen übernehmen auch die Kosten, welche durch einen Unfall mit Kühen, Hunden, Tieren jeder Art vor.
Ähnliches gilt für den Passus „Marderbiss”. Einfache Versicherungen übernehmen nur die Kosten, welche durch einen Marderbiss entstehen. Tatsache ist aber, dass die Kosten für den Ersatz eines durchgebissenen Ölschlauchs den Fahrzeughalter nicht ruinieren. Deutlich teurer fallen jedoch die Folgekosten, beispielsweise ein Motorschaden durch Ölverlust aus. Die Autoversicherung sollte auch die Folgekosten eines Marderbisses übernehmen. Optimal fällt der Versicherungsschutz aus, wenn nicht mehr auf Marderbisse abgestellt wird, sondern auf Tierbisse generell.
Die Teilkaskoversicherung sieht im Schadensfall im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung und zur Vollkaskoversicherung keine Rückstufung im Schadensfall vor.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, welche der Fahrzeughalter selbst an seinem Fahrzeug verursacht.
Die Zusatzbausteine – detaillierte Optimierung des Vertrags
Neben den tariflich vorgegebenen Leistungen können die Tarife auch noch durch individuelle Einschlüsse an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Dazu zählen unter anderem eine mögliche Erhöhung der Leistungsgrenzen für Sonderzubehör. Dazu zählen beispielsweise sehr hochwertige Felgen, Sonderlackierungen oder HiFi-Anlagen.
Als Parkschäden zählen Bagatellschäden, welche durch Dritte auf einem Parkplatz verursacht wurden, ohne dass der Verursacher feststellbar ist. Wird ein Parkschaden durch die Vollkaskoversicherung reguliert, führt dies nicht zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Auswahl und Antrag
Unser KFZ Versicherung Vergleich ermöglicht nicht nur die Gegenüberstellung der einzelnen Anbieter und zeigt so die günstigsten Angebote auf einen Blick. „Günstig” bedeutet aber nicht das billigste Angebot, sondern das beste Preisleistungsverhältnis. Wer direkt eine KFZ Versicherung beantragen möchte, kann dies direkt über unseren Vergleich durchführen.
Die Zweitwagenversicherung
In vielen Familien werden zwei oder mehr Fahrzeuge genutzt. Die Einstufung eines Zweitwagens erfolgt in der Regel in einer höheren Schadensfreiheitsklasse als die Einstufung des Erstfahrzeugs. Einige Versicherer bieten jedoch an, den Zweitwagen in der gleichen SF-Klasse zu versichern, wie das Erstfahrzeug. Wer clever ist und richtig Geld sparen möchte, sucht sich über den KFZ Versicherung Vergleich diese Gesellschaften aus.
Die KFZ Versicherung auf einen Blick
- In der Haftpflichtversicherung ist eine möglichst hohe Deckungssumme wünschenswert.
- Bei der Teilkasko liegen die größten Unterschiede bei Tierschäden und Tierbissen.
- Die Vollkasko ermöglicht eine Individualisierung der Tarife entsprechend der persönlichen Bedürfnisse.