Über Jahrzehnte hinweg war die klassische Lebensversicherung der Deutschen liebstes Kind für die Altersvorsorge. „Sicherheit mit Dividende” lautete der Werbeslogan der Versicherungsbranche.
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Lebensversicherung
Ein großer Pluspunkt gegenüber anderen Geldanlagen war das Steuerprivileg, die steuerfreie Auszahlung einer Lebensversicherung. Dieses Privileg wurde jedoch im Rahmen der Einführung des Alterseinkünftegesetzes für Verträge mit einem Beginn nach dem 31.12.2004 abgeschafft. Die extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen schaffen für die Versicherer ein weiteres Problem. Lebensversicherungen sind mit einem Garantiezins ausgestattet, der vom Bundesrat beschlossen wird. Die Altverträge sind noch mit Garantiezinsen versehen, welche die Versicherer am Markt nicht mehr erwirtschaften können. Die Konsequenz daraus ist, dass sich die ersten Anbieter von Produkten mit Garantiezinsen verabschiedet haben.
Die klassische Kapitallebensversicherung scheint ausgedient zu haben. Bereits Mitte der 80er Jahre jedoch bahnte sich in diesem Geldanlagesegment eine Neuerung an. Die ersten Anbieter boten Policen an, die nicht in festverzinsliche Wertpapiere und Hypotheken investierten, sondern in Fonds. Zu Beginn waren es nur sehr wenige Versicherer, die auch nur mit sehr wenigen Fonds kooperierten. Inzwischen sind fondsgebundene Lösungen nicht mehr wegzudenken.
Der Garantiezins, für die klassische Lebensversicherung ein wesentliches Merkmal, spielt bei einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung nur eine untergeordnete Rolle. Die Versicherungsnehmer spekulieren hier auf die langfristige positive Entwicklung der Börse. Diese, unterstützt durch den Cost-Average Effekt, bietet deutlich höhere Gewinnpotenziale als die klassische Lebensversicherung. Zwischenzeitlich können die Policen mit einer Vielzahl von Fonds unterlegt werden, die jeder Risikoklasse gerecht werden.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung?
Zunächst einmal richtet sich der Beitrag nach
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Nach Laufzeit des Vertrages
- Nach der Höhe der Versicherungssumme
Es können bei einer Lebensversicherung mehrere Personen in der Vertragsgestaltung beteiligt sein, die nicht identisch sein müssen:
- Versicherungsnehmer
- Versicherte Person
- Beitragszahler
- Begünstigter im Todesfall
- Begünstigter im Erlebensfall
Der Beitrag setzt sich aus dem Sparanteil und der sogenannten Risikoprämie zusammen. Bei einer reinen Leibrentenversicherung entfällt natürlich die Risikoprämie. Der Sparanteil fließt in Kapitalanlagen, der Risikoanteil dient dazu, im Fall einer vorzeitigen Fälligkeit durch Todesfall die Leistung sicherzustellen.
Die Beitragszahlungsdauer muss nicht mit der Versicherungsdauer identisch sein. Es ist auch eine Einmalzahlung der Prämie möglich.
Eine Lebensversicherung wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Um die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren sicherzustellen, muss die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betragen und der Versicherungsnehmer bei Ablauf mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben. Die Todesfallleistung muss mindestens 50 Prozent der Beitragssumme ausmachen. Andernfalls wird der gesamte Ertrag besteuert.
Die Ablaufleistung zum vereinbarten Schlusstermin setzt sich aus den gezahlten Beiträgen, der Garantieverzinsung, den erwirtschafteten sonstigen Überschüssen und dem Schlussgewinnanteil zusammen. Wie groß die Unterschiede zwischen den Gesellschaften ausfallen, dokumentiert unser Lebensversicherung Vergleich.
Kommt es während der Versicherungsdauer durch den Tod der versicherten Person zu einer vorzeitigen Auszahlung, erhält der Begünstigte die vereinbarte Todesfallleistung zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile.
Wie sich der Garantiezins in den letzten Jahren entwickelt hat, zeigt die folgende Grafik:

Für das Jahr 2017 wird mit einer Absenkung auf 0,75 Prozent gerechnet.
Wer seinen Vertrag rein für die Altersvorsorge nutzen möchte, ist mit einer Rentenversicherung besser bedient. Anwendung findet die Lebensversicherung bei
- Absicherung von Hinterbliebenen
- Betrieblicher Altersvorsorge
- Privater Altersvorsorge
Die steuerliche Behandlung einer Lebensversicherung
Die Beiträge für fondsgebundene Lebensversicherungen waren noch nie steuerlich abzugsfähig. Die Beiträge von klassischen Kapitallebensversicherungen für Verträge nach dem 31.12.2004 werden seit 2005 nur noch bedingt steuerlich anerkannt, wenn im nach Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge noch „Luft” in den Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro bei Angestellten und 2.400 Euro bei Beamten besteht.
Für Altverträge, sowohl für klassische Lebensversicherungen als auch für fondsgebundene Lösungen, bleibt die Auszahlung nach wie vor steuerfrei, die Auszahlungen aus Neuverträgen werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Dies bedeutet, dass die Hälfte der Differenz von Ablaufleistung und gezahlten Beiträgen der persönlichen Einkommensteuer unterliegt. Kommt es bei einer Lebensversicherung aufgrund des Todes der versicherten Person zu einer Auszahlung vor dem vereinbarten Laufzeitende, fällt auf die Todesfallleistung keine Einkommensteuer an. Je nach Verwandtschaftsgrad der versicherten Person zum Begünstigten kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen.
Private Rentenversicherungen werden ab Bezug mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Begünstigten zum Zeitpunkt des Rentenbezugs.
Mögliche Zusatzversicherungen
Versicherungsnehmer haben die Option, eine Lebensversicherung um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu ergänzen. Diese kann im Fall der Berufsunfähigkeit entweder nur eine beitragsfreie Weiterführung des Vertrages bis zum Ablaufdatum oder der vorzeitigen Fälligkeit bedeuten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Rentenzahlung zu vereinbaren. Unser Lebensversicherung Test zeigt, wie sich der Einschluss auf den Beitrag auswirkt.
Einige Versicherer sehen gegen Mehrbeitrag eine Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfalltod vor.
Die Lebensversicherung auf einen Blick
- Lebensversicherungen nach dem klassischen Muster haben fast ausgedient.
- Der staatlich festgesetzte Garantiezins hat ein historisches Tief erreicht.
- Fondsgebundene Lebensversicherungen nutzen die Entwicklung der Börsen, um Gewinne zu erwirtschaften.
- Nach dem 31.12.2004 geschlossene Verträge unterliegen bei Auszahlung der Besteuerung durch das Halbeinkünfteverfahren.
- Beitragszahlungsdauer und Vertragsdauer können voneinander abweichen.
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist möglich.