Eine private Krankenvollversicherung bleibt für die meisten Versicherten in Deutschland ein Traum. Unabhängig vom Einkommen können sich nur Beamte und Selbstständige privat krankenversichern.
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Private Krankenversicherung
Für Angestellte gilt, dass sie eine jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegte Einkommensgrenze überschreiten müssen. Andernfalls sind sie in den Ersatzkassen pflichtversichert.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nicht aus dem Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern anhand der gewählten Leistungen und dem Eintrittsalter der versicherten Person. Die privaten Krankenversicherer bieten zum einen die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz aus unterschiedlichen Tarifbausteinen selbst zusammenzustellen, andererseits fertig geschnürte „Tarifpakete” zu wählen. Die Bandbreite reicht bei den Privaten von einem Basistarif, der die Leistungen der Ersatzkasse widerspiegelt bis hin zur Premiumabsicherung mit Ein-Bettzimmer, maximaler Zahnersatzleistung und überdurchschnittlich hohem Pflegetagegeld.
Dabei gibt es allerdings durchaus Unterschiede von Versicherer zu Versicherer. Diese Unterschiede spiegeln sich nicht nur im Preis, sondern auch in den versicherten Leistungen wieder. Die Rede ist hier beispielsweise vom Umfang der Zahnersatzleistungen oder der Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln. Die Unterschiede liegen tatsächlich im Kleingedruckten. Einen ersten Überblick verschafft jedoch ein private Krankenversicherung Vergleich und zeigt die auffälligsten Unterschiede sowie die Prämiendifferenzen.
Die Lösung für Pflichtversicherte
Lange Wartezeiten beim Arzt, Terminvereinbarungen mit wochenlanger Vorlaufzeit – so stellt sich immer wieder die Situation für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Neiderfüllt hören sie von privat Versicherten, dass diese sofort einen Termin bekommen und auch in der Praxis vorgezogen werden. Kein Wunder, während die Ersatzkassen nur den einfachen Satz der Gebührenordnung Ärzte bezahlen, können die Mediziner bei Privatpatienten bis zum 3,5fachen Satz abrechnen.
Aber nicht nur die Wartezeiten machen den Unterschied zwischen Kasse und privat. Beim Zahnersatz werden die Unterschiede ebenfalls deutlich. Die private Krankenversicherung erstattet in diesem Fall deutlich mehr, als die Ersatzkassen. Gleiches gilt für Zahnbehandlungen. Bei einer Wurzelbehandlung beispielsweise erstatten die Kassen nur altbekannte Behandlungsmethoden. Moderne Heilbehandlung mit einer um 50 Prozent höheren Erfolgsquote übernehmen sie nicht. Ebenso leisten die Ersatzkassen nicht für Zahnprophylaxe, die eigentlich der Grundstock für langfristig gesunde Zähne ist.
Die Bausteine
Wer diese Leistungen in Kombination mit rascher Behandlung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich mit einmal mit Zahnzusatzversicherungen beschäftigen. Diese übernehmen die Restkosten nach Vorleistung durch die Ersatzkasse je nach Tarif ganz oder zumindest teilweise. Da sich der Beitrag auch nach dem Eintrittsalter richtet, sollte Eltern die Zahnzusatzversicherung möglichst nach dem Zahnwechsel bei Kindern abschließen. Zum einen können Sie sich dann Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen erstatten lassen, zum anderen ist der günstige Beitrag die Kalkulationsgrundlage für das restliche Leben. Dies gilt für alle Bausteine der privaten Krankenversicherung.
Zahnzusatzversicherungen sind nicht die einzige Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu veredeln. Es bestehen praktisch für alle Behandlungsbereiche entsprechende Zusatzleistungen.
Im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung bietet die private Krankenversicherung beispielsweise die Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen oder die Erstattung von Sehhilfen. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, zeigt der private Krankenversicherung Test.
Ein wichtiger Zusatzschutz stellt das Krankentagegeld dar. Da die Leistungen der Ersatzkassen maximiert sind, entsteht für den Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag eine finanzielle Lücke zwischen Tagegeld und Nettoeinkommen. Diese Lücke lässt sich jedoch durch eine private Krankentagegeldversicherung schließen.
Ein anderes Thema ist die Krankenhausbehandlung. Auch wenn Fünf- oder Sechsbettzimmer inzwischen der Vergangenheit angehören, stehen Ein-Bettzimmern nach wie vor nur privat Versicherten zur Verfügung. Dazu kommt, dass Chefärzte in der Regel auch nur privat versicherte Patienten persönlich betreuen. Hier bietet die private Krankenversicherung für die Mitglieder der Ersatzkassen ebenfalls Lösungen.
Einen wichtigen Punkt bei Krankenversicherungen stellen Auslandsaufenthalte dar. Gesetzlich Versicherte erhalten nur eine Kostenübernahme für die Länder, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. In allen anderen Ländern, Nordamerika beispielsweise oder Thailand, dem beliebten Urlaubsziel, müssten Reisende im Krankheitsfall die Kosten selbst übernehmen. Ein Beinbruch in den USA mit anschließendem Krankenhausaufenthalt kann schnell zu einer Rechnung im sechsstelligen Bereich führen. Vor diesem Hintergrund sollte eine private Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zum Reisegepäck gehören, auch wenn der Auslandsaufenthalt „nur” in Europa stattfindet. Ein Aufenthalt in einem englischen Krankenhaus mit neun weiteren Patienten im Zimmer fördert den Heilungsprozess nicht unbedingt.
Die private Krankenversicherung auf einen Blick
- Nur Selbstständige, Beamte und Angestellte über der Jahresentgeltgrenze können sich privat versichern.
- Der Beitrag für die private Krankenversicherung hängt vom Eintrittsalter und den gewählten Leistungen ab.
- Pflichtversicherte können über private Zusatzversicherungen die Leistungen bei Krankheit verbessern.