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Private Pflegeversicherung

31. 07 2018 by webgo-admin

Die private Pflegeversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten nur eine Basisabsicherung, welche aber im Ernstfall, der Pflegestufe III, kaum ausreichend ist.

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Private Pflegeversicherung

Ergänzt um die Pflegestufe 0 für Demenzerkrankte, unterscheidet die Pflegeversicherung inzwischen vier Stufen. Eine Übersicht über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zeigt, dass eine private Pflegeversicherung fast schon zwingend notwendig ist. Der Gedanke, einen Angehörigen zu Hause zu versorgen ist zwar nobel, die Tätigkeit selbst geht aber auf Dauer an die Substanz. Selbst die Pflegestufen I und II bedürfen eines nur schwer abzuschätzenden persönlichen Einsatzes.

Die Zahl der Leistungsbezieher in der Pflegestufe I hat sich seit 1996 bis 2011 verdoppelt, wie die nachfolgende Grafik zeigt:

PflegegradPsychosoziale UnterstützungNächtliche HilfenPräsenz tagsüber
Pflegegrad 1bis 1x täglichneinnein
Pflegegrad 2bis 1x täglich0-1xnein
Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz2-12x täglichneinweniger als 6 Stunden
Pflegegrad 32-6x täglich0-2xweniger als 6 Stunden
Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz6x täglich bis ständig0-2x6-12 Stunden
Pflegegrad 42-6x täglich2-3x6-12 Stunden
Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz7x täglich bis ständig1-6xrund um die Uhr
Pflegegrad 5 mit eingeschränkter Alltagskompetenzmind. 12x täglichmind. 3xrund um die Uhr

Wie sind die Pflegestufen definiert?

Der Gesetzgeber definiert die Pflegestufen nach zeitlichem Aufwand, die für die Betreuung des Pfleglings notwendig sind. Ab dem Jahr 2017 werden die Pflegestufen jedoch neu definiert und um die Stufen IV und V erweitert. Grundlage ist dann der jeweilige Pflegegrad in Kombination mit der Pflegestufe. Pflegestufe 0 entfällt.

Sachleistung oder Geldleistung?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei den Leistungen zwischen Geld- und Sachleistungen. Diese sind im Jahr 2016 wie folgt definiert:

PflegestufeGeldleistungSachleistung
0123 Euro231 Euro
I244 Euro468 Euro
II458 Euro1.144 Euro
III728 Euro1.612 Euro

Ab dem Jahr 2017 sieht die finanzielle Unterstützung folgendermaßen aus:

PflegestufePflegegrad20162017
neuPflegegrad 1–125 €
Pflegestufe IPflegegrad 2468 €689 €
Pflegestufe IIPflegegrad 31144 €1298 €
Pflegestufe IIIPflegegrad 41612 €1612 €
HärtefallPflegegrad 51995 €1995 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz)Pflegegrad 2231 €689 €
Pflegestufe I (mit Demenz)Pflegegrad 3689 €1298 €
Pflegestufe II (mit Demenz)Pflegegrad 41298 €1612 €
Pflegestufe III (mit Demenz)Pflegegrad 51612 €1995 €
HärtefallPflegegrad 51995 €1995 €

Sachleistungen greifen, wenn beispielsweise ein Pflegedienst engagiert wird, der direkt mit der Ersatzkasse abrechnet. Sachleistung bedeutet auch die Unterbringung in einem Pflegeheim. Ein Blick in die Gebührenstrukturen der Heime zeigt aber, dass auch bei Pflegestufe III beziehungsweise der neuen Pflegestufe V die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Weitem nicht ausreicht. Regional unterschiedlich kann die Unterbringung bei Pflegestufe III bis zu 4.000 Euro im Monat betragen. Die Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben den Satz „Kinder haften für ihre Eltern” geprägt. Bevor das Sozialamt aktiv wird, müssen die Kinder mit ihrem Vermögen zumindest in Teilen herhalten.

Wer die Leistungen lieber zur freien Verfügung wünscht, kann eine Geldleistung vereinbaren. Der Betrag steht zur freien Verfügung.

Die private Pflegeversicherung bietet ebenfalls die Option, ein Pflegetagegeld zu versichern. Der Vorteil liegt darin, dass der Betrag zur freien Verfügung steht.

Geförderte Pflegeversicherung

Wie wichtig die Pflegeversicherung ist, zeigt die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung einführte. Diese setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer mindestens zehn Euro im Monat in eine private Pflegeversicherung einzahlt. Der staatliche Zuschuss beträgt fünf Euro.

Die geförderten Tarife sehen keine Gesundheitsfragen vor, sind allerdings in den Leistungen teilweise schwächer aufgestellt als nicht geförderte Tarife. Der Tipp lautet daher, für den Mindestbetrag eine geförderte private Pflegeversicherung zu nutzen, um die Förderung zu erhalten und die Differenz zum benötigten Pflegetagegeld über einen nicht geförderten Tarif abzudecken.

Pflegebedürftigkeit – kein altersabhängiges Thema

Das Statistische Bundesamt hatte ermittelt, dass rund 47 Prozent der Pflegebedürftigen der Altersgruppe der 65 – 85jährigen angehören. Pflegebedarf kann mit jedem Alter eintreten, sei es durch eine organische Erkrankung, sei es durch einen Unfall. Abgesehen davon, dass sich der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung nach dem Eintrittsalter richtet, ist es absolut sinnvoll, bereits in jungen Jahren eine entsprechend Vorsorge zu treffen.

Der private Pflegeversicherung Vergleich

Der private Pflegeversicherung Vergleich zeigt, dass die meisten Anbieter erst eine Leistung ab Pflegestufen II vorsehen. Dies macht auch vor dem Hintergrund Sinn, dass bei Pflegestufe I die finanziellen Aufwendungen im Rahmen der Pflegestufe I noch nicht so gravierend ausfallen. In der Pflegestufe III kann das Pflegetagegeld bis zu 4.000 Euro monatlich und mehr abgesichert werden. Mit diesem finanziellen Polster ist auch eine Unterbringung in einem Pflegeheim mit gehobenem Standard möglich.

Einige wenige Versicherer bieten auch die Übernahme der Kosten für Sachleistungen an, jedoch ist dies nicht unbedingt empfehlenswert.

Die private Pflegeversicherung im Überblick

  • Die Mittel der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht ausreichend.
  • Die private Pflegeversicherung ermöglicht eine Absicherung von 4.000 Euro monatlich und mehr.
  • Pflegestufe I ist nur bei wenigen Anbietern erhältlich.
  • Pflegetagegeld ermöglicht freie Verwendung der Mittel.
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter.
  • Nur 47 Prozent der Pflegebedürftigen sind älter als 65 Jahre.
  • Die staatlich geförderte Pflegeversicherung verlangt einen Mindestbeitrag von zehn Euro im Monat bei fünf Euro Zuschuss.

Bildeqruelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bilderquelle: http://www.dmrz.de/pflege-staerkungs-gesetz-psg-ii-pflegegeld-pflegesachleistung-2016-2017.html

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