Bei einer Reiseversicherung unterscheiden die Versicherer unterschiedliche Risiken. Neben der Reiserücktrittsversicherung gibt es auch die Reisegepäckversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung.
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Reiseversicherung
Diese stellt mit Abstand die wichtigste Reiseversicherung dar. Zwar bestehen innerhalb der Europäischen Union Sozialversicherungsabkommen, außerhalb der EU wird eine Erkrankung aber teilweise richtig teuer.
Die USA oder Thailand beispielsweise stehen schon seit vielen Jahren bei deutschen Urlaubern sehr hoch im Kurs. Eine Erkrankung oder ein Unfall sind nicht planbar, kommen von einem Moment auf den anderen. Ein Beinbruch in den USA kann für einen deutschen Touristen zu einem massiven existenziellen Problem führen. Berücksichtigt man nicht nur die Kosten für den Arzt, sondern auch und gerade die Krankenhausrechnungen, ist ein Betrag im oberen fünfstelligen Bereich an der Tagesordnung.
Ein Krankenrücktransport aus Thailand kann bis zu 100.000 Euro kosten, aus Mallorca sind es schon 20.000 Euro. Immer wieder ist zu hören, dass beispielsweise französische Ärzte EU-Bürger trotz Abkommen als Privatpatienten behandeln und eine Barzahlung fordern. Eine Reisekrankenversicherung kostet im Vergleich zu den Reisekosten selbst verschwindend gering, gehört aber zu jedem Urlaub dazu. Wir stellen die besten Anbieter vor und ermöglichen auch einen Onlineabschluss.
Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Reiseversicherung ist nicht mit einer privaten Krankenversicherung für eine Behandlung hierzulande zu vergleichen. Sie stellt aber sicher, dass alle Kosten für eine akute medizinische Behandlung im Ausland übernommen werden, sofern es keine Kostenübernahme durch die Ersatzkasse gibt. Bricht beispielsweise ein Zahn ab, übernimmt sie die Kosten für ein Provisorium. Gleiches gilt für Heil- und Hilfsmittel nach einer ärztlichen Behandlung. Benötigt ein Urlauber nach einem Beinbruch Krücken, werden die Kosten dafür auch übernommen.
Wichtig ist, dass die Police bei einem Krankenrücktransport auch die Kosten für eine Begleitperson übernimmt.
Von den Leistungen sind jedoch Behandlungen für Erkrankungen ausgeschlossen, die schon vor Reiseantritt bestanden. Es erfolgt ebenfalls keine Kostenübernahme, wenn der Auslandsaufenthalt einer medizinischen Behandlung dient.
Wurden die Aufwendungen in Fremdwährung beglichen, legt die Reiseversicherung bei der Abrechnung den am Tag der Abrechnung gültigen Devisenkurs zugrunde.
Die Reiserücktrittversicherung
Im Rahmen dieser Police übernimmt der Versicherer die Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Als Gründe dafür zählen
- Krankheit
- Scheidung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Antritt einer neuen Arbeitsstelle
- Prüfungstermin
sofern diese Sachverhalte bei Buchung der Reise noch nicht abzusehen waren. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Nicht-Antritt der Reise sofort bei bekannt werden dem Versicherer zu melden. Hintergrund dafür ist, dass sich die Stornogebühren erhöhen, je näher der Abreisetag rückt. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, daran mitzuwirken, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Gerade bei Familien mit Kindern ist eine Reiserücktrittversicherung empfehlenswert, da kleine Kinder für Erkrankungen anfälliger sind als Erwachsene. Wir stellen hier die wichtigsten Anbieter vor und bieten Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag direkt online abzuschließen.
Die Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung trägt die Mehrkosten, wenn der Koffer beispielsweise in das falsche Flugzeug verladen wurde und der Urlauber nun ohne weitere Bekleidung am Urlaubsort steht. Sie übernimmt die Kosten für eine Erstausstattung mit Bekleidung und kommt für den Verlust auf, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht.
Die Reiseversicherung auf einen Blick
- Der wichtigste Baustein ist die Auslandsreisekrankenversicherung.
- Erkrankungen im außereuropäischen Ausland können zu einer existenziellen Bedrohung werden.
- Erstattet werden die Leistungen, die für eine Erstversorgung medizinisch notwendig sind.
- Bereits bestehende Erkrankungen sind von der Leistung ausgeschlossen.
- Findet die Reise zum Zweck der medizinischen Behandlung statt, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
- Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten bei Nichtantretens einer Reise.
- Der Versicherungsnehmer muss dazu beitragen, diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
- Die Reisegepäckversicherung springt ein, wenn Koffer verloren gehen.