Die Risikolebensversicherung stellt die preiswerteste Form der Hinterbliebenenabsicherung dar. Dabei kommt dieses Produkt aber nicht nur in familiärem Zusammenhang zum Tragen.
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Risikolebensversicherung
Für Geschäftspartner ist eine solche Absicherung ebenso notwendig. Verstirbt einer der Partner, muss ein Mitarbeiter eingestellt werden, der allerdings, im Gegensatz zum Partner, ein Gehalt bezieht.
Die Risikolebensversicherung gibt es allerdings nicht, da für unterschiedliche Bedürfnisse der Versicherungsnehmer unterschiedliche Modelle konzipiert wurden. Diese werden zum einen nach
- Linearer Versicherungssumme
- Fallender Versicherungssumme
Unterschieden, zum anderen nach der Verwendung der Überschussanteile.
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Gerade bei jungen Familien mit sehr geringen Ansprüchen auf Hinterbliebenenrente stellt eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Form der Vorsorge dar. Verstirbt ein Elternteil, kann dies durchaus zu massiven finanziellen Problemen führen. Dabei ist nicht nur die Rede vom Tod des Hauptverdieners. Verstirbt der andere Elternteil, muss der Hinterbliebene entweder zu Hause bleiben und sich um Kind oder Kinder kümmern, oder eine Tagesmutter engagieren. Beide Varianten führen zu schmerzlichen Einkommensverlusten.
In den wenigsten Fällen kommt der Immobilienerwerb ohne eine Baufinanzierung aus. Vor dem Hintergrund, dass es sich in der Regel um sechsstellige Darlehen handelt, stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Haupternährer stirbt? Schutz vor dem Zwangsverkauf der Immobilie bietet in diesem Fall eine Risikolebensversicherung, mit der die Restschuld in einer Summe abgelöst werden kann.
Wie bereits erwähnt, sind auch Firmeninhaber gut beraten, Risikolebensversicherungen abzuschließen, um mögliche Kosten für einen einzustellenden Mitarbeiter nicht zulasten der Erträge aufbringen zu müssen.
Restschuldversicherungen für Ratenkredite gründen ebenfalls auf einer Risikolebensversicherung. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass Restschuldversicherungen selbst recht teuer kalkuliert sind. Eine reine Risikolebensversicherung macht mehr Sinn.
Welcher Tarif für welche Lebenssituation?
Tarife mit gleichbleibender Versicherungssumme eignen sich für die klassische Hinterbliebenenabsicherung oder Firmen, welche den finanziellen Ausgleichs bei Todesfall eines „Key-Man” kompensieren möchten. Einige Versicherer bieten für diese Option spezielle „Key-Man”-Policen an.
Für Finanzierungen, gleich ob Hypothekendarlehen oder Ratenkredit, liegt der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme nahe. Bei diesem Modell nimmt die Versicherungssumme jedes Jahr um einen bestimmten Betrag ab und passt sich der Restschuld des Darlehens an. Da der Versicherer im Durchschnitt über die Laufzeit ein geringeres Todesfallrisiko absichern muss, fällt die Prämie deutlich günstiger aus, als bei einem Vertrag mit gleichbleibender Versicherungssumme.
Unser Risikolebensversicherung Vergleich zeigt, dass die Laufzeiten bereits ab drei Jahren möglich sind. Die Beitragszahlungsdauer muss dabei nicht mit der Versicherungsdauer identisch sein, diese kann über die Beitragszahlungsdauer hinausgehen.
Was passiert mit den Prämien bei der Risikolebensversicherung?
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung enthält der Beitrag zur Risikoversicherung keinen Sparanteil. Die Prämie ist rein darauf kalkuliert, dass der Versicherer während der Laufzeit möglicherweise eine Leistung erbringen muss. Auf der anderen Seite werden die Beiträge der Versicherer allerdings verzinslich angelegt und erwirtschaften Überschüsse. Für diese Überschüsse bieten die Versicherer, abhängig von der Gesellschaft, unterschiedliche Verwendungszwecke.
Am populärsten gilt die Beitragsverrechnung. Der Versicherer ermittelt die Bruttoprämie, welche auch in der Police beziffert ist. Das Angebot weist allerdings auch die Nettoprämie aus, welche die möglicherweise zu erzielenden Überschüsse berücksichtigt. Der Kunde zahlt zunächst nur die ausgewiesene Nettoprämie. Kommt es zu Veränderungen in der Zinsstruktur am Kapitalmarkt, kann der Versicherer die Nettoprämie nach oben anpassen, aber nie über die Bruttoprämie hinaus.
Eine andere Variante stellt der Todesfallbonus dar. In diesem Fall erhöht sich die Todesfallleistung um die erwirtschafteten Überschüsse. Tritt der Todesfall während der vereinbarten Versicherungsdauer nicht ein, verfallen diese Überschüsse allerdings.
Unser Risikolebensversicherung Test zeigt, welche Gesellschaften die niedrigsten Nettoprämien aufweisen. Diese sind allerdings keine Garantie für die Zukunft.
Wie verhält es sich mit den Versicherungssummen?
Die Mindestgrenze für eine Risikolebensversicherung hängt ebenso vom Anbieter ab, wie die Obergrenzen. Eines ist allerdings allen Versicherern gemein: Bis zu einer bestimmten Versicherungssumme genügt es, wenn die versicherte Person die Gesundheitsfragen im Antrag ausfüllt. Ab der nächsten Stufe muss eine Arztanfrage gestellt werden. Bei Großverträgen kommt dann als letzter Schritt eine ärztliche Untersuchung. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherungsgesellschaft.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Eine Risikolebensversicherung lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombinieren. Dies kann entweder nur die beitragsfreie Weiterführung des Vertrages bedeuten, oder im Fall der Berufsunfähigkeit mit einer Rente verknüpft sein.
Der Einschluss einer Verdoppelung der Versicherungsleistung für den Fall des Unfalltodes ist unsinnig.
Die steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung
Hinsichtlich der Beiträge gilt, dass die Versicherungsnehmer diese als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können.
Kommt es zum Leistungsfall, fällt auf die Todesfallleistung keine Einkommensteuer an. Das Risikopotenzial liegt allerdings in der Erbschaftssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen kann der Staat Erbschaftssteuer geltend machen. Den möglichen Freibetrag zeigt die folgende Tabelle:
ERWANDTSCHAFTSGRAD | STEUERKLASSE | FREIBETRAG |
---|---|---|
Ehegatten, Lebenspartner | I | 500.000 € |
Kinder, Enkelkinder (wenn deren Eltern verstorben sind), Stiefkinder, Adoptivkinder | I | 400.000 € |
Enkelkinder | I | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | I | 100.000 € |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. | II | 20.000 € |
Nicht verwandte Erben | III | 20.000 € |
Quelle: http://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/
Angenommen, ein unverheiratetes Paar erwirbt gemeinsam eine Immobilie, jeder nimmt 100.000 Euro an Darlehen auf. Beide schließen eine Risikolebensversicherung über 100.000 Euro zugunsten des anderen ab. Verstirbt nun einer der beiden Immobilienkäufer, muss der Hinterbliebene 80.000 Euro mit 30 Prozent versteuern. Es verbleiben also nur 76.000 Euro, um einen Teil des Darlehens abzulösen.
Die Steuersätze in der Erbschaftssteuer
HÖHE DES ERBES (NACH ABZUG FREIBETRAG) IN EURO | STEUERSATZ STEUERKLASSE I | STEUERSATZ STEUERKLASSE II | STEUERSATZ STEUERKLASSE III |
---|---|---|---|
Bis zu 75.000 | 7 % | 15 % | 30 % |
Bis zu 300.000 | 11 % | 20 % | 30 % |
Bis zu 600.000 | 15 % | 25 % | 30 % |
Bis zu sechs Millionen | 19 % | 30 % | 30 % |
Bis zu 13 Millionen | 23 % | 35 % | 50 % |
Bis zu 26 Millionen | 27 % | 40 % | 50 % |
Mehr als 26 Millionen | 30 % | 43 % | 50 % |
http://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/
Fehler, den auch Versicherungsvertreter immer wieder machen
Der klassische Fehler beim Ausfüllen eines Vertrages für eine Risikolebensversicherung liegt in der Beziehung der Beteiligten untereinander.
Der Fehler : Person A stellt einen Antrag auf eine Risikolebensversicherung, ist versicherte Person und Beitragszahler. Person B ist der Begünstigte im Todesfall. Die Auszahlung wird steuerpflichtig, da der Bezugsberechtigte „fremdes” Geld erhält.
So geht es richtig : Person B ist Antragsteller, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall. Person A ist nur die versicherte Person. Im Todesfall von A erhält B das „eigene” Geld zurück, es entsteht keine Steuerpflicht.
Die Risikolebensversicherung auf einen Blick
- Die Risikolebensversicherung fällt deutlich preisgünstiger als eine Kapitallebensversicherung aus.
- Eine Risikolebensversicherung deckt nur das reine Todesfallrisiko ab.
- Versicherungsnehmer haben die Wahl zwischen linearer oder fallender Todesfallsumme.
- Je nach Versicherungssumme fallen Arztanfragen oder ärztliche Untersuchungen an.
- Das Nettoprämienprinzip rechnet sich eher als Bonussysteme.
- Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist möglich.
- Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
- Unter Umständen fällt Erbschaftssteuer an, wenn der Vertrag falsch ausgefüllt wurde.