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Zahnzusatzversicherung

31. 07 2018 by webgo-admin

Zahnersatz ist heute zur Kapitalanlage geworden. Selbst die medizinisch notwendigen Leistungen, einfachste Lösungen, werden von den Ersatzkassen nicht mehr in voller Höhe erstattet.

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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Der Festkostenzuschuss, unabhängig von den gewählten Leistungen, den die gesetzlichen Krankenkassen gewähren, bedeutet automatisch eine Beteiligung des Versicherten. Zahnzusatzversicherungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zahnzusatzversicherungen der privaten Krankenversicherungen leisten aber deutlich mehr, als nur Zuschüsse für Zahnersatzleistungen. Die Leistungsbandbreite deckt

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe
  • erweiterte Zahnbehandlung

ab.

Zahnprophylaxe

Auf den ersten Blick ist für die meisten Versicherungsnehmer der Zahnersatz am wichtigsten. Dies ist aufgrund der Kosten nachvollziehbar. Bevor es zu Zahnersatz kommen muss, hilft jedoch der Baustein Zahnprophylaxe, diese Maßnahmen soweit wie möglich nach hinten zu schieben. Professionelle Zahnreinigung und Entfernung von Zahnstein legen den Grundstein für ein gesundes Gebiss. Der Zahnzusatzversicherung Vergleich zeigt, welche Gesellschaften in diesem Segment die besten Leistungen erbringen.

Kieferorthopädie

Auch im Bereich der Kieferorthopädie leisten die Zahnzusatzversicherungen. Die Ersatzkassen unterscheiden bei Kieferanomalien zwischen fünf Indikationsgruppen. Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur bei den Indikationsgruppen drei bis fünf. Erstattet werden nur medizinisch notwendige Maßnahmen. Legt der Patient Wert auf höherwertige Behandlung, muss er diese Kosten selbst tragen. Als höherwertig gelten beispielsweise unsichtbare Zahnspangen. Die Behandlung muss darüber hinaus vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.

Die Leistungen der privaten Versicherer fallen unterschiedlich aus. Zum einen sind die Altersgrenzen für kieferorthopädische Maßnahmen nicht einheitlich festgesetzt. Einige leisten ebenfalls nur bei Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr, andere erstatten den privaten Anteil auch darüber hinaus. Zum anderen unterscheiden sich die Erstattungsformen. Einige Versicherer beteiligen sich mit einem festen Betrag an den Kosten, andere erstatten einen prozentualen Anteil an den Kosten, welche nicht von der Ersatzkasse übernommen werden.

Zahnbehandlung

Ersatzkassen unterscheiden zwischen erstattungsfähigen und privatärztlichen Leistungen. Zu den privatärztlichen Leistungen zählen unter anderem neue Wege bei einer Zahnwurzelbehandlung, welche nicht von den Ersatzkassen getragen werden. Zum Leistungskatalog der privaten Versicherer gehört auch Akupunktur. Damit es im Nachhinein nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kommt, ist es sinnvoll, im Vorfeld der Versicherung einen Behandlungsplan vorzulegen.

Zahnersatz

Für die meisten Versicherungsnehmer gelten die Leistungen für Zahnersatz als Kernstück der Zahnzusatzversicherung. Vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung, welche bei einer solchen Maßnahme auf den Versicherten zukommt, ist dies auch nicht weiter verwunderlich.

Die Leistungen bei Zahnersatz unterscheiden sich bei den privaten Versicherern in mehreren Bereichen. Der Zahnzusatzversicherung Vergleich zeigt, welche sogenannten Zahnstaffeln in den ersten Versicherungsjahren gelten. Darunter versteht man eine Maximierung der Leistungen in den ersten Versicherungsjahren. Bereits die Dauer der Maximierung kann von drei Jahren bis zu sechs Jahren reichen. Eine Zahnstaffel kann wie folgt gegliedert sein:

Im ersten JahrBis zu 1.000 Euro
In den ersten beiden Jahren insgesamtBis zu 2.000 Euro
In den ersten drei Jahren insgesamtBis zu 3.000 Euro
In den ersten vier Jahren insgesamtBis zu 4.000 Euro
Ab dem fünften JahrUnbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung

Ein wesentlicher Passus in den Versicherungsbedingungen stellt die Erstattungshöhe dar. Dieser Passus kann lauten „bis zu 80 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der Ersatzkasse”. Er kann aber auch lauten „100 Prozent der Kosten nach Vorleistung der Ersatzkasse”. Eine Musterrechnung für die Leistung der Zahnzusatzversicherung könnte folgendermaßen aussehen:

Rechnungsbetrag2.000 Euro
Abzüglich Festkostenzuschuss Ersatzkasse300 Euro
Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung1.700 Euro
80 Prozent aus 1.700 Euro1.360 Euro
Eigenanteil versicherte Person340 Euro

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Regelleistung, erstatten die privaten Versicherer grundsätzlich alle verbliebenen Kosten nach Vorleistung der Ersatzkasse. Lediglich bei der Wahl privatärztlicher Leistungen und höherwertigen Zahnersatzes greifen die individuellen Einschränkungen des jeweiligen Tarifes.

Die Abrechnungsmodalitäten

Grundsätzlich sollten die Versicherten vor jeder Zahnbehandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Unterlässt der Versicherungsnehmer dieses, muss er damit rechnen, dass die Krankenversicherung ihren Anteil um 50 Prozent kürzt. Mit abgeschlossener Behandlung lässt sich der Versicherte von seiner Ersatzkasse die Erstattung der Vorleistung bestätigen und legt diese Abrechnung dann der Zahnzusatzversicherung vor. Diese übernimmt dann die Restkosten entsprechend der tariflichen Vereinbarung.

Wissenswertes zur privaten Zahnzusatzversicherung

Einige Punkte sollten im Zusammenhang mit einer privaten Zahnzusatzversicherung noch erwähnt werden.

Gesundheitsfragen

Grundlage für den Versicherungsvertrag sind die Gesundheitsfragen. Diese schließen auch die Frage nach bereits fehlenden Zähnen ein. Je nach Gesellschaft fällt ab einer bestimmten Anzahl fehlender Zähne ein Risikozuschlag an. Weisheitszähne sind davon ausgenommen. Der Hintergrund ist klar, fehlende Zähne sollen wahrscheinlich irgendwann ersetzt werden und stellen damit schon im Vorfeld ein bekanntes Risiko dar. Dies bedeutet aber, dass auch bereits fehlende Zähne unter den Zahnersatz fallen.

Wartezeit

Die Versicherer lehnen eine Zahnzusatzversicherung ab, sofern bereits durch einen Zahnarzt dokumentiert wurde, dass eine Zahnbehandlung angeraten oder bereits im Gange ist. Der Abschluss ist in diesem Fall erst nach Beendigung der Behandlung möglich. Auch wenn aktuell keine Behandlung angeraten ist, legen die Assekuranzen eine Wartezeit fest, innerhalb derer keine Kostenübernahme stattfindet. Die Wartezeiten unterscheiden zwischen denen für eine reine Zahnbehandlung und der für Zahnersatzleistung. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer.

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Wer nicht zu Hause sitzt und sein Geld wiegt, sollte auf jeden Fall über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Dazu einige Beispiele für die Kosten:

  • Dentalwurzelbehandlung rund 650 Euro, Kassenanteil ca 280 Euro
  • Goldinlay bis zu 350 Euro, Keramikinlay bis zu 450 Euro. Kassenanteil nur für Amalgamfüllung.
  • Eigenanteil einer dreigliedrigen Dentalbrücke rund 1.200 Euro.

Im Fall von Inlays und Zahnersatzleistungen summieren sich die Kosten bei einer mittleren Sanierung der Zähne auf rund 5.000 Euro.

Im Fall einer Zahnzusatzversicherung wirkt sich das Eintrittsalter wesentlich auf die monatliche Prämie aus. Da diese im Zweifelsfall ein Leben lang entrichtet wird, sollten gesetzlich Versicherte den Vertrag so frühzeitig wie möglich schließen. Idealerweise ist dies der Fall, wenn bei Kindern der Zahnwechsel vollzogen ist. Damit profitieren die Eltern bereits von einer Kostenübernahme, falls der Nachwuchs kieferorthopädisch behandelt werden muss.

Die Zahnzusatzversicherung auf einen Blick

  • Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für den Teil der Zahnbehandlung, der nicht durch die Ersatzkasse abgedeckt ist.
  • Bei Regelleistungen gilt die volle Kostenübernahme, bei privatärztlicher Leistung entsprechend Tarif.
  • Es werden Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe erbracht.
  • Für Zahnersatz gelten gesellschaftsabhängige Limitierungen in den ersten Jahren.
  • Wartezeiten sind üblich, unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer.
  • Je jünger die versicherte Person bei Vertragsabschluss ist, um so niedriger fallen die Prämien aus.

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